Dietmar Rausch
Mitglied im Anwaltverein Fortbildungssymbol

Schwerpunkte

Schwerpunkte sind neben allgemeiner zivilrechtlicher Tätigkeit:

*Rechtsanwalt Dietmar Rausch war bis April 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrates der cycnum AG, München und war Vorsitzender des Aufsichtsrates der COLOG AG, Bayreuth.

Ständige Rechtsberatung für Unternehmen

Rechtsanwalt Rausch berät als ständiger Rechtsberater Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. Bisher sind es u.a. Unternehmen in folgenden Bereichen:

Rechtsanwalt Rausch war bis 2006 beschäftigt in einer Rechtsanwaltssozietät und ist seit Juni 2006 in eigener Kanzlei tätig.

Hinweis: Zum 1.7.2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Anwalt soll in diesen Fällen nach § 34 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Nachweise über Fortbildungen

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"Incivile est nisi tota lege perspecta una aliqua particula ejus proposita judicare."

Es geht nicht, unter Herauslösung eines Teilchens des Gesetzes zu urteilen, ohne das ganze zu überschauen. Dig. 1, 3, 24 (Celsus).